Hauptmenü
Die Bausteine der Gebäudeversicherung
Grundsätzlich deckt die Gebäudeversicherung alle Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser verursacht wurden. Diese Grunddeckung lässt sich dann individuell erweitern.
Versichern Sie Ihre Risiken so, wie es individuell für Sie Sinn macht.
Einschluss Gebäudeglas (+ 59,60 EUR)
Sie können zusätzlich eine pauschale Glasversicherung abschliessen. Mitversichert ist dabei auch das Haushaltsglas. Die Kostenliegen bei etwa 60,- EUR im Jahr.
Einschluss Elementarschäden
Elementarschäden sind Schäden u.a. durch Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser, Rückstau. Diese sind nicht von vornherein mitversichert und müssen bei Bedarf gegen Aufpreis versichert werden. In besonders gefährdeten Gebieten, in denen in den letzten 10 Jahren eine solche Schadenursache vorgekommen ist, lassen sich die Elementarschäden nicht mitversichern.
Mitversicherung Grobe Fahrlässigkeit
Gute Tarife haben dieses Risiko mitversichert, meist bis zu einem bestimmten Höchtbetrag. Beispiel: Sie fahren über's Wochenende zu Verwandten und vergessen, den Wasserhahn der Waschmaschine abzudrehen. Der Schlauch platzt und es entsteht ein Schaden durch das auslaufende Wasser. Haben Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Häufig gestellte Fragen:
> Welche Versicherer sind im Vergleich berücksichtigt?
Wir verwenden die Analyse-Software der Rating-Agentur Morgen&Morgen. Darin sind alle Anbieter des Marktes enthalten. Weiterhin berücksichtigen wir die Auswertungen von Finanztest in unseren Empfehlungen.
> Welche Kosten entstehen Ihnen für den Vergleich?
Unseren Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Versicherungsvergleiche. Auch eine telefonische Beratung erfolgt kostenlos.
> Haben Sie einen Vorteil, wenn Sie den Vertrag beim Versicherer direkt abschliessen?
Nein! Wir bieten den Versicherungsschutz zu genau den gleichen Konditionen an. Bei Sachversicherungen durch Sonderrabatte oftmals sogar deutlich günstiger.
> Haben Sie einen Vorteil, wenn Sie den Vertrag über uns abschliessen?
Ja! Neben der Ermittlung der für Sie günstigsten Tarife aus dem Angebot aller Versicherer kennen wir durch jahrelange Erfahrung, welcher Versicherer in der Abwicklung und Schadenbearbeitung empfehlenswert sind und welche eher nicht. So finden Sie die für Sie optimale Lösung.
> Sie haben Vorschäden. Bekommen Sie dann noch Versicherungsschutz?
Ja! Nur wenn Sie zusätzlich noch vom Vorversicherer wegen zu vieler Schäden gekündigt wurden, wird es schwierig. Dann sollten Sie sich vom Versicherer einen Schadenverlauf zusenden lassen. Damit können wir dann versuchen, Sie neu versichert zu bekommen.
> Sie haben schon einen Vertrag, der aber deutlich teurer ist als unser Angebot. Wann können Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen?
Mit einer Frist von 3 Monaten zur nächsten Vertragslaufzeit. Nach einem Schaden, egal ob er bezahlt oder abgelehnt wurde, geht es auch sofort innerhalb vom einem Monat nach Schadenzahlung oder der Ablehnung.
> Sie verkuafen Ihre Immobilie. Kann die Gebäudeversicherung dann gekündigt werden?
Nein! Die Gebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über. Allerdings kann dieser dann innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung im Grundbuch kündigen.
Thema dieser Seite:
Infos zur Wohngebäudeversicherung